Wie vergleicht man BGF und GIF Mietflächen?

Wie vergleicht man BGF und GIF Mietflächen?

Wodurch unterscheiden sich BGF und gif Mietflächen?

 

Der grundsätzliche Unterschied der beiden Berechnungsarten liegt in der Art und Weise wie verschiedene Flächenarten bei der Ermittlung der Mietfläche berücksichtigt werden. So wird bei der BGF Berechnung die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen und deren Umschließungen (also inklusive Mauerwerk) angesetzt. Die Berechnung nach gif setzt auf diesem Ansatz auf, bewertet die Flächen aber „mieterfreundlicher“. So werden beispielsweise die Kategorien MF-0 („Keine Mietfläche“), MF-G1 (exklusive Nutzung) und MF-G2 (gemeinschaftliche Nutzung) gebildet, die dann entweder nur anteilig oder im Falle von MF-0 garnicht berücksichtigt werden (z. B. Konstruktionsfläche, technische Funktionsfläche). Der Unterschied zwischen der gif und der BGF Fläche kann daher nicht pauschal angegeben werden, sondern nur konkret in Bezug auf die jeweilige Fläche. Als Faustformel für eine erste Einschätzung kann man davon ausgehen, dass eine gif-Berechnung ca. 80 % der BGF-Fläche beträgt.

 

BGF und gif Mietflächen vergleichen

 

Eine exakte Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Berechnungsarten BGF und gif bedingt das Vorhandensein einer Flächenaufstellung des Mietobjekts, welche in der Regel vom Architekten im Zuge der Planungsphase erstellt wird. Diese Aufstellung weißt die einzelnen Flächenarten separat auf. Die wichtigsten Flächenarten in diesem Zusammenhang sind die Nutzfläche (NF), Verkehrsfläche (VF) und technische Funktionsfläche (FF) (zusammen: Netto-Grundfläche (NGF)) sowie die Konstruktionsfläche (KF). Eine solche Flächenaufstellung ermöglicht es Ihnen zusammen mit der Zuordnung der Flächen gemäß nachstehender Grafik die Fläche eines Mietobjektes nach gif und BGF sowie die Differenz dieser beiden Ansätze zu berechnen und zu vergleichen.

 

BGF-und-gif-vergleichen_Kragler-Immobilien

 

Um die Angaben richtig zu interpretieren und bei der konkreten Immobilie vergleichbar zu machen, beraten auch wir als Immobilienmakler als Teil ihrer Dienstleistung zu diesem Thema.

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Dipl.-Ing. Peter Kragler

Dipl.-Ing. Peter Kragler ist Inhaber und Geschäftsführer der Kragler Immobilien GmbH in Augsburg. Als Immobilienmakler kann er auf über 30 Jahre Berufserfahrung zurückblicken.

 

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