Inhalte und Ziele der EU-Taxonomie-Verordnung

Inhalte und Ziele der EU-Taxonomie-Verordnung

Inhalte und Ziele der EU-Taxonomie-Verordnung

Der Themenkomplex ‚Nachhaltigkeit‘ nimmt aktuell einen zentralen gesellschaftspolitischen Stellenwert ein. Extremwetterereignisse sowie weitere Auswirkungen des Klimawandels sind allgegenwärtig und zwingen die politischen Entscheidungsträger zum Handeln. Um den Weg zur Klimaneutralität zu ebnen, ist auf europäischer Ebene v. a. der ‚Green Deal‘ verabschiedet worden, welcher das Ziel verfolgt, die Treibhausgasemissionen innerhalb der Europäischen Union (EU) bis 2030 um mindestens 55 Prozent und bis 2050 auf Null zu reduzieren.

 

Bewertungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten in der Immobilienbranche

Um ein einheitliches Verständnis für Nachhaltigkeit zu fördern und ein Bewertungssystem für (nicht) nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten einzuführen, wurde die EU-Taxonomie-Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (EU-Taxonomie-Verordnung) verabschiedet. Die EU-Taxonomie-Verordnung verfolgt das Ziel, Geld in Richtung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten zu lenken. Die Verordnung definiert hierfür sechs Umweltziele, welche in der Immobilienbranche zukünftig beim Neubau und der Renovierung von Gebäuden, individuellen Renovierungsmaßnahmen und dem Immobilienerwerb sowie -eigentum zu berücksichtigen sind:

  • Klimaschutz,
  • Anpassung an den Klimawandel,
  • Nachhaltige Nutzung sowie Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

 

In der nachfolgenden Tabelle werden die Inhalte genauer betrachtet:

Umweltziel der EU-Taxonomie-Verordnung
Inhalte der EU-Taxonomie-Verordnung
Maßnahmen der EU-Taxonomie-Verordnung (Auszug)
KlimaschutzTreibhausgas-
konzentration in der Atmosphäre stabilisieren, sodass diese im Einklang mit dem langfristigen Temperaturziel steht.
–       erneuerbare Energien nutzen

–       Energieeffizienz steigern

–       Klimaneutrale Mobilität ausbauen

–       erneuerbare Materialien nutzen

–       umweltverträgliche Technologien nutzen

–       nachhaltige Bewirtschaftung von Ackerflächen und Wäldern

–       Infrastruktur zur Dekarbonisierung der Energiesysteme einrichten

–       erneuerbare Kraftstoffe erzeugen

Anpassung an den KlimawandelAnpassungs-
lösungen, welche die nachteiligen Klimaauswirkungen verringern
–       … im Hinblick auf die Umwelt, in der die Wirtschaftstätigkeit stattfindet oder

–       die standort- und kontextspezifischen Auswirkungen des Klimawandels auf die Wirtschaftstätigkeit

Nachhaltige Nutzung sowie Schutz von Wasser- und
Meeresressourcen
Erreichung eines
guten Zustands von Gewässern oder Vermeidung deren Verschlechterung
–       Schutz der Umwelt vor Einleitung von städtischem & industriellem Abwasser
(z. B. Mikroplastik)-       Schutz der menschlichen Gesundheit vor den Auswirkungen einer Wasserverunreinigung (z. B. Parasiten)-       Wasserbewirtschaftung und Wassereffizienz verbessern (z. B. Wiederverwendung von Wasser, Schutz des Zustands von Gewässern)
Übergang zur
Kreislaufwirtschaft
Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling–       natürliche Ressourcen effizienter nutzen

–       Produkt-Haltbarkeit, -Reparaturfähigkeit oder -Wiederverwendbarkeit verbessern

–       Recyclingfähigkeit von Produkten verbessern

–       Nutzung von Produkten durch Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung, Reparatur sowie gemeinsame Nutzung

–       Abfallerzeugung und -verbrennung vermeiden oder verringern

Vermeidung und Verminderung der Umwelt-
verschmutzung
Schutz vor Umweltverschmutzung–       Emissionen vermeiden oder verringern

–       Luft-, Wasser- Bodenqualität verbessern

–       nachteilige Auswirkungen von Chemikalien vermeiden oder verringern

–       Abfälle und Schadstoffe beseitigen

Schutz und Wiederherstellung der
Biodiversität sowie der Ökosysteme
Schutz, Erhaltung oder Wieder-
herstellung der Biodiversität bzw. eines guten Zustands von Ökosystemen
–       Natur, Biodiversität und naturnahe Lebensräume erhalten

–       Land nachhaltig nutzen und bewirtschaften

–       landwirtschaftliche Verfahren, die Biodiversität fördern oder Bodendegradierung, Entwaldung bzw. Verlust von Lebensraum aufhalten oder verringern

–       nachhaltige Waldbewirtschaftung

Bewertungskriterien für Nachhaltigkeit in der Immobilienbranche

Für jedes Umweltziel werden künftig sukzessive technische Bewertungskriterien (Grenz-/ Schwellenwerte) entwickelt, welche eine Bewertung einer wirtschaftlichen Aktivität als (nicht) ökologisch nachhaltig ermöglichen. Die Bewertungskriterien werden sukzessive mittels delegierter Rechtsakte durch einzelne Verordnungen definiert.

Taxonomiekonform ist eine Wirtschaftstätigkeit gemäß der Verordnung, sofern diese die folgenden Kriterien kumulativ erfüllt: Die Wirtschaftstätigkeit

  • trägt wesentlich zu mindestens einem der sechs Umweltziele bei (Substantial Contribution-Kriterium (SC-Kriterium)),
  • beeinträchtigt keines der sechs Umweltziele wesentlich (Do Not Significantly Harm-Kriterium (DNSH-Kriterium)) sowie
  • hält soziale Mindeststandards u. a. im Hinblick auf Menschen- und Arbeitnehmerrechte ein (Minimum Social Safeguard-Kriterium).

 

Die ausstehende Definition der Kriterien sorgt für eine gewisse Unsicherheit unter den involvierten Akteuren auf dem Immobilienmarkt. Diesen sei daher nahegelegt, den Inhalten und möglichen Auswirkungen höchste Aufmerksamkeit zu widmen, um die richtigen Schlüsse für künftige Entscheidungen ziehen zu können. Auf die Folgen der die EU-Taxonomie-Verordnung für die Immobilienbranche gehen wir in einem separaten Blog-Beitrag ein. Die Online-Plattform ‚EU-Taxonomie-Kompass‘ der Europäischen Kommission listet die bereits definierten technischen Bewertungskriterien auf und ergänzt bzw. aktualisiert diese sukzessive.

author

Thomas Egger

Thomas Egger ist Spezialist für Gewerbeimmobilien bei der Kragler Immobilien GmbH und Team-Leiter der Abteilung Gewerbeimmobilien.

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