Hausmeister: Kann der Mieter selbst extern beauftragen?

Hausmeister: Kann der Mieter selbst extern beauftragen?

Die Auswahl von Hausmeister oder Hausmeisterservice unterliegt der freien Entscheidung des Vermieters oder des beauftragten Verwalters. In Eigentümergemeinschaften (WEG) wird der Hausmeister mithilfe eines Mehrheitsbeschlusses der Eigentümergemeinschaft festgelegt. Für die Kosten des Hausmeisters gilt der Grundsatz der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung und diese müssen sich nach Gesetz in einem „verhältnismäßigen“ Bereich befinden. Solange diese Grenze nicht überschritten wird, muss der Mieter die Dienstleistung in Anspruch nehmen. Abweichende Regelungen im Mietvertrag sind jedoch im Einzelfall zulässig.

 

Das gesamte Statement im Wortlaut finden Sie im Beraterpool-Artikel auf B4B Schwaben.

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Dipl.-Ing. Peter Kragler

Dipl.-Ing. Peter Kragler ist Inhaber und Geschäftsführer der Kragler Immobilien GmbH in Augsburg. Als Immobilienmakler kann er auf über 30 Jahre Berufserfahrung zurückblicken.

 

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