Folgen der EU-Taxonomie-Verordnung für die Immobilienbranche

Folgen der EU-Taxonomie-Verordnung für die Immobilienbranche

Folgen der EU-Taxonomie-Verordnung für die Immobilienbranche

Auf die Inhalte und Ziele der EU-Taxonomie-Verordnung, welche Geld in Richtung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten zu lenken versucht, sind wir bereits in einem separaten Blog-Artikel eingegangen.

 

Für wen gilt die EU-Taxonomie-Verordnung?

Die EU-Taxonomie-Verordnung hat einen sehr weit gefassten Adressatenkreis: Neben der Europäischen Union, deren Mitgliedsstaaten und Finanzmarktteilnehmern betrifft die Verordnung auch Unternehmen, welche zu Publikationen nicht finanzieller CSR (Corporate Social Responsibility)-Berichte verpflichtet sind (sog. Nachhaltigkeitsreporting). Nachhaltigkeitsstandards wirken auf diese Akteure direkt/ unmittelbar und nehmen darüber hinaus mittelbaren Einfluss auf die Wirtschaftsaktivitäten der weiteren Akteure der Bau- und Immobilienwirtschaft. Die unmittelbar betroffenen Betriebe können der Nachweispflicht schließlich nur entsprechen, sofern alle Akteure der Wertschöpfungskette der nichtfinanziellen Berichterstattungspflicht (durch Angabe sogenannter Nachhaltigkeitsindikatoren) nachkommen.

Welche Auswirkungen und Folgen sind von der EU-Taxonomie-Verordnung zu erwarten?

Sofern die erhoffte Wirkung, Kapital zu lenken und einen zunehmenden prozentualen Anstieg nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten, ausbleibt, ist davon auszugehen, dass die Regelungen verschärft werden. Eine ernstzunehmende Auseinandersetzung der Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft mit der EU-Taxonomie ist daher unabdingbar. Die Entwicklung der Nachhaltigkeitsindikatoren im Zeitverlauf wird Rückschlüsse erlauben, inwieweit ein Unternehmen fähig ist, das Geschäftsmodell taxonomiekonform auszurichten. Eine hohe Übereinstimmung mit den Nachhaltigkeitsstandards lässt auf eine höhere Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft schließen. Dieser Aspekt dürfte speziell für potenzielle Investoren von größtem Interesse sein, da von der Berichterstattungspflicht maßgebliche Auswirkungen auf die Fremdfinanzierung mittels Bankenkrediten, die Finanzierung am Kapitalmarkt sowie das Versicherungsangebot zu erwarten sind.

Auswirkung der Berichterstattungspflicht auf die Fremdfinanzierung mittels Bankenkrediten

Es ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Informationen über den Umfang an nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten der kreditnachfragenden Unternehmen steigt. Im Rahmen der Entscheidung über eine Kreditvergabe ist zu erwarten, dass immobilienspezifische Nachhaltigkeitsrisiken zukünftig Berücksichtigung in den Risikomanagementsystemen finden werden und die Nachfrage nach ESG-Ratings steigt. Unmittelbare Folgen für das Kreditangebot dürften – zumindest auf absehbare Zeit – eine eher untergeordnete Rolle spielen. Von größerer Relevanz ist der mittelbare Einfluss über die Vorschriften bezüglich der Berichterstattungspflichten und dem Risikomanagement. Es erscheint realistisch, dass vereinzelt das Kreditangebot für nicht taxonomiekonforme Wirtschaftsaktivitäten reduziert wird und/ oder die Kreditvergabe bevorzugt an Unternehmen erfolgt, welche einen Nachweis über eine taxonomiekonforme Verwendung erbringen können. Grundsätzlich möglich, jedoch unwahrscheinlich erscheint zum jetzigen Zeitpunkt eine unmittelbare Einpreisung von Nachhaltigkeitsrisiken im Kreditangebot.

Auswirkung der Berichterstattungspflicht auf die Finanzierung am Kapitalmarkt

In Bezug auf die Finanzierung am Kapitalmarkt ist zukünftig – aufgrund des vorgabenbedingten, höheren Aufwands – mit höheren Informations- und Berichterstattungskosten zu rechnen. Dies betrifft sowohl die emittierenden Unternehmen als auch die Kapitalanleger. Folgen für die Kapitalmarktfinanzierung resultieren zum einen aus dem größeren Stellenwert von Transparenz, welche die Unternehmen dazu drängt, einen stärkeren Fokus auf Nachhaltigkeit zu legen – vor allem vor dem Hintergrund der generell gestiegenen gesellschaftlichen Relevanz. Zu erwarten ist eine Verschiebung der Nachfrage hin zu nachhaltigen Kapitalmarktprodukten und das verstärkte Entstehen sogenannter ‚Green Bonds‘ – d. h. nachhaltiger, grüner Anleihen. Dieser Trend war bereits in den vergangenen Jahren allgemein z.B. bei „grünen“ ETFs zu beobachten und wird sich speziell in der Immobilienbranche weiterentwickeln.

Auswirkung der Berichterstattungspflicht auf das Versicherungsangebot

Im Hinblick auf das Versicherungsangebot ist damit zu rechnen, dass Versicherungsunternehmen zukünftig Berichterstattungspflichten unterliegen werden und offenzulegen haben, wie hoch der Anteil der versicherten, taxonomiekonformen Risiken ist. Sinnvoll erscheinen hierfür ESG-Ratings auf Basis der EU-Taxonomie. Es ist davon auszugehen, dass Nachhaltigkeitsstandards und -risiken beim Abschluss von Versicherungen Berücksichtigung finden werden. Unwahrscheinlich erscheint es derzeit, dass die Versicherungskosten für nicht taxonomiekonforme Betriebe steigen werden.

author

Thomas Egger

Thomas Egger ist Spezialist für Gewerbeimmobilien bei der Kragler Immobilien GmbH und Team-Leiter der Abteilung Gewerbeimmobilien.

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